Gehaltsindex Kurzversion

Die Gehaltsstruktur der IT-Branche ist geprägt durch Dynamik und Veränderung. Auch die Einkommen der IT-Beschäftigten haben sich seit der letzten Erhebung gewandelt. Im Vergleich zur letzten Untersuchung 2006/2007 sind die Gehälter der IT-Beschäftigten um durchschnittlich 8,5 Prozent gestiegen. Auffällig ist dabei ein deutlicher Anstieg in den oberen Gehaltsgruppen. Während der Anstieg in den Gehaltsgruppen eins bis vier um gut fünf Prozent lag, waren es in der Gehaltsgruppe 10 fast 15 Prozentpunkte.
Ca. 35 % der Beschäftigten arbeiten in großen Unternehmen. Hier gelten in der Regel Tarifverträge. Diese definieren definiert ziemlich genau, was gearbeitet wird und wie viel verdient wird und welche Qualifikationen für die Tätigkeit notwendig sind.
Ca. 65 % der Beschäftigten der IT-Branche - die Mehrzahl - arbeiten in kleinen und mittleren Betrieben. Dort ist in der Regel kein Tarifvertrag vorhanden und somit ist das Aushandeln des Lohnes Sache jedes Einzelnen. Dabei passiert es gerade Beschäftigten, die erst in die Branche eingestiegen sind, häufig, dass sie weit unter dem durchschnittlichen Gehalt landen.
In unserer Dokumentation wurden nicht fiktive "Wunschgehälter" als Grundlage für die zehn Gehaltsfestlegungen genommen, sondern eine Analyse und Auswertung von tatsächlich gezahlten Gehältern. Sie basiert zum einen auf einer von uns durchgeführten Untersuchung, die sich auf zwei größere und zehn kleinere Unternehmen der IT-Branche mit insgesamt ca. 70.000 Beschäftigten bezieht.
Orientiert wurde sich dabei an den Einkommen der in der jeweiligen Position 3 bis 5 Jahre arbeitenden Beschäftigten. Die Gehaltshöhen spiegeln damit den Mittelwert wider, nicht den Maximalwert. Die festgestellten Bandbreiten je Gehaltsgruppe, bezogen auf Berufserfahrung/Kenntnisse, lagen zwischen -15 % und +15 % um den Mittelwert. Die Gehälter basieren auf einer Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden.
Anhand von Erfahrungen und Rückmeldungen aus den Betrieben decken dabei die aufgeführten Positionen rund 95 % aller im IT-Bereich vorhandenen Tätigkeiten ab. Wir gehen dabei davon aus, dass alle von uns vorgestellten Regelungen auch den betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden können, z.B. bei unterschiedlichen Stellenbezeichnungen.
Es wäre jedoch völlig illusionär davon auszugehen, dass bei der vorhandenen heterogenen Struktur des IT-Bereiches alle unterschiedlichen betrieblichen Realitäten in unseren Dokumentationen erfasst werden könnten.




Gehaltsgruppe 1
Qualifikation:
Einfache schematische Tätigkeiten, die nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden können.

Gehaltsgruppe 2
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeiten ist keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich, sie setzt aber bestimmte Vorkenntnisse und/oder Fertigkeiten voraus. Sie können durch Einarbeitung/ Anlernen erworben werden.

Gehaltsgruppe 3
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich bzw. längere sachbezogene Berufserfahrung. Es sind Durchführungsaufgaben mit normaler Schwierigkeit zu erfüllen. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt nach Anweisung und teilweise selbständig.

Gehaltsgruppe 4
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind Berufskenntnisse erforderlich, die in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch sachbezogene Berufserfahrung erworben wurden, sowie Kenntnisse im organisatorischen und technischen Ablauf des Tätigkeitsfeldes. Es sind einfache Entwicklungsarbeiten bzw. schwierige Durchführungsaufgaben tätigkeitsbestimmt auszuführen. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt nach Anweisung und überwiegend selbständig.

Gehaltsgruppe 5
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind gründliche Kenntnisse, erworben in der Regel durch eine fachbezogene Berufsausbildung, ergänzt durch sachbezogene Berufserfahrung oder Fortbildung, erforderlich. Es sind Entwicklungsaufgaben mit normaler Schwierigkeit bzw. Durchführungsaufgaben mit erhöhter Schwierigkeit tätigkeitsbestimmt auszuführen. Die Tätigkeit wird nach Vorgaben selbständig ausgeführt.

Gehaltsgruppe 6
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind vielseitige theoretische und praktische Kenntnisse notwendig, wie sie in der Regel durch einen Fachhochschulabschluss oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig Entwicklungsaufgaben mit erhöhter Schwierigkeit weitestgehend eigenverantwortlich bzw. Durchführungsaufgaben mit hoher Schwierigkeit tätigkeitsbestimmt auszuführen.

Gehaltsgruppe 7
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit ist in der Regel ein Fachhochschulabschluss erforderlich. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig Entwicklungsaufgaben mit hoher Schwierigkeit bzw. eigenverantwortlich Durchführungsaufgaben mit besonderer Schwierigkeit auszuführen. Es sind Tätigkeiten, die umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse erfordern, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen bzw. Tätigkeiten, die die Führung einer Gruppe beinhalten.

Gehaltsgruppe 8
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind in der Regel ein Hochschulabschluss sowie umfassende theoretische und praktische Kenntnisse erforderlich. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig schwierige Entwicklungsaufgaben zu lösen bzw. Personalverantwortung zu tragen. Die Personalverantwortung kann die Unterweisung, die Anleitung sowie die Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten MitarbeiterInnen umfassen. Die Tätigkeit kann auch externe Kontakte umfassen.

Gehaltsgruppe 9
Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit ist in der Regel ein Hochschulabschluss sowie vielseitige Fachkenntnisse bzw. besondere theoretische Kenntnisse erforderlich. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig vielgestaltige schwierige Aufgaben zu lösen bzw. Personalverantwortung zu tragen. Die Personalverantwortung umfasst den Einsatz, die Anleitung, die Unterweisung ebenso wie die Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten MitarbeiterInnen. Diese Tätigkeit umfasst auch externe Kontakte mit teilweiser Vertretungsbefugnis.

Gehaltsgruppe 10
Qualifikation:
Die Tätigkeit ist mit besonderen Schwierigkeiten und Dispositionsbefugnis verbunden. Sie setzt selbständige und eigenverantwortliche Arbeit sowie besondere Fachkenntnisse voraus. Sie ist verbunden mit der Fähigkeit zur Personalführung. Die Weitergabe des Spezialfachwissens an MitarbeiterInnen ist ebenso erforderlich wie die Koordination mit anderen Bereichen. Ein Hochschulabschluss ist für diese Tätigkeit in der Regel die Voraussetzung. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Diese Tätigkeit umfasst auch externe Kontakte mit Vertretungsbefugnis.



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Peter B., München
„Ich arbeite in einem Umfeld, in dem wir immer wieder mit neuen Restrukturierungs-ideen konfrontiert werden. Nur gemeinsam können wir Wege entwickeln, mit derartigen Situationen umzugehen oder zu versuchen, die Entwicklungen der eigenen Branche mitzugestalten. ver.di bietet hierzu die Plattform.“