Infoveranstaltungen

ver.di ist die Gewerkschaft zur Durchsetzung eines Tarifvertrages bei Atos Origin. Wie das funktioniert, darüber informieren wir in einer Veranstaltungsreihe:

Atos-Origin - auf dem Weg zum Haustarifvertrag

Fürth
03. 12. 2008
16.00 Uhr, Raum Stuttgart

Hamburg
10. 12. 2008
15.30 Uhr, Raum 2.4.3.



Gewerkschaft im Betrieb

Haben Gewerkschaften ein Zutrittsrecht in den Betrieb? Ja!

Gewerkschaften können auch durch betriebsfremde Beauftragte im Betrieb informieren und Mitglieder gewinnen. Dies gilt sogar unabhängig davon, ob sie dort bereits Mitglieder haben oder nicht.
Die Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften ist verfassungsrechtlich geschützt. Sie haben deshalb ein Zutrittsrecht zum Betrieb.

Grundlagen:
  • Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3 Satz 1
  • § 2 BetrVG (vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und Unternehmen)
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 und 1 AZR 461/04

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Jelka T., Frankfurt
„Auch in der IT-Branche sind Menschen die wichtigste Ressource. Wenn alle zusammenarbeiten kann man viel erreichen. Die beste Plattform dafür ist eine starke Gewerkschaft. ver.di."